AGB Gewinnspiele

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Gewinnspiele und Wettbewerbe auf https://www.eventzentrum-strohofer.de sowie https://www.autohof-strohofer.de und allen Social Media-Kanälen von Eventzentum Strohofer / Autohof Strohofer und regeln deren Durchführung, insofern nicht ausdrücklich angeführte, gesonderte Teilnahmebedingungen gelten.

Veranstalter der Gewinnspiele ist Autohof Strohofer GmbH, Scheinfelder Str. 15-23, 96160 Geiselwind.

1. Teilnahmebedingungen

Insofern es nicht im jeweiligen Gewinnspiel anders angegeben wird, dürfen an dem Gewinnspiel ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland teilnehmen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Mitarbeiter der Autohof Strohofer GmbH und Mitarbeiter von Kooperationspartnern der Autohof Strohofer GmbH, die an der Veranstaltung des Gewinnspiels beteiligt sind/waren, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Soweit nicht anders angegeben, kann jeder Teilnehmer nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Automatisierte Massenverfahren sowie Gewinnspielvereinigungen sind nicht zulässig.


2. Gewinnspieldetails

Gewinnspieldetails wie Teilnahmezeitraum, Teilnahmevoraussetzungen, die Art der Teilnahme, die Art und gegebenenfalls die Details des Gewinns werden von der Autohof Strohofer GmbH auf der jeweiligen Gewinnspielseite genannt.


3. Gewinnabwicklung

Der Gewinn wird entweder an die Postadresse versendet, die vom Teilnehmer angegeben wurde, oder der oder die Gewinner werden im Anschluss an das Gewinnspielende über die bei der Teilnahme angegebene E-Mailadresse kontaktiert und über ihren Gewinn, die Gewinnabwicklung sowie ggf. nötige nächste Schritte in Kenntnis gesetzt (wie beispielsweise das Übersenden der Postadresse oder das Rücksenden benötigter Unterlagen). Bei Gewinnspielen über Zweitseiten wie Facebook oder Twitter werden die Teilnehmer über einen entsprechenden Kommentar unter Ihrem Kommentar oder einen Post informiert.
Kann der Gewinner nicht erreicht werden oder werden die nächsten Schritte nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums befolgt (innerhalb von 30 Tagen, falls nicht anders angegeben), kann die Autohof Strohofer GmbH einen neuen Gewinner ermitteln. Der ursprüngliche Gewinner hat dann keinen Anspruch mehr auf den Gewinn.


4. Gewinn

Der Gewinn kann nicht bar ausgezahlt werden und ist nicht übertragbar.

Der im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel dargebotene Gewinngegenstand und der tatsächliche Gewinngegenstand sind nicht zwingend identisch. Abweichungen (z.B. in Hinsicht auf Farbe, Modell, etc.) können ggf. vorhanden sein. Zudem behält sich die Autohof Strohofer GmbH das Recht vor, ggf. einen dem präsentierten Gewinngegenstand gleichwertigen anderen Gewinngegenstand als Gewinn auswählen. Gewinne werden ausschließlich an die im Gewinnspiel zugelassenen Wohnsitzländer geliefert. Eine Lieferung an Packstationen ist nicht möglich.

Im Fall eines Reisegewinns erfolgt eine Gewinnabwicklung zwischen Gewinnspielgewinner und der Autohof Strohofer GmbH bzw. einer von der Autohof Strohofer GmbH beauftragten Agentur oder einem Reiseveranstalter. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin. Außerdem besteht kein Anspruch mehr auf einen Gewinn, sollte die Reise aus Gründen auf Seiten des Gewinners nicht zum vorgegebenen Termin oder nicht im vorgegebenen Zeitraum durchgeführt werden (können). Bestätigt der Gewinner die Reise, unterliegt er den Reisebedingungen des Reiseveranstalters. An- und Abreise des Reise-Ausgangspunktes (z.B. Bahnhof, Flughafen, etc.) erfolgen auf Kosten des Gewinnspielgewinners, insofern im Gewinnspiel nichts anderes angegeben oder etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt auch für alle privaten Kosten, die während der Reise entstehen können (Telefon, Minibar, etc.).

Bei Gewinnen wie Veranstaltungstickets sind An- und Abreise sowie private Kosten, die während des Veranstaltungsbesuchs entstehen können, nicht inbegriffen.

Der Anspruch auf den Gewinn entfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns aus Gründen auf Seiten des Gewinners innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Gewinnbenachrichtigung nicht möglich ist.


5. Freistellung, Nutzungsrechte und Verantwortlichkeit

Wenn bei einem Gewinnspiel oder Wettbewerb Beiträge kreativer Art wie z.B. Bilder, Fotos, Videos oder Texte eingereicht werden, gelten folgende Teilnahmebedingungen:

(1) Die Autohof Strohofer GmbH ist nicht dazu verpflichtet, von den Teilnehmern bereitgestellte Inhalte auf die mögliche Verletzung der Rechte Dritter zu kontrollieren; jedoch durchaus berechtigt, bestimmte Inhalte abzulehnen, sollten diese ihrer sachgerechten Einschätzung nach rechtswidrig oder sittenwidrig sein.

Mit dem Upload von Inhalten wie Bildern und Texten erklären die Gewinnspielteilnehmer, dass diese Inhalte frei von den Rechten Dritter sind und die Inhalte von Ihnen stammen oder sie die Einwilligung der Urheber sowie die Einwilligungen von den – wenn es sich um Bilder handelt – abgebildeten Personen eingeholt haben. Außerdem erklären sie damit, dass die abgebildeten Personen mindestens 16 Jahre alt sind.

So stellen die Gewinnspielteilnehmer die Autohof Strohofer GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund der Inhalte, die bereitgestellt werden/wurden, entstanden sind – und erklären sich dazu bereit, die Autohof Strohofer GmbH auf jedwede zumutbare Weise bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.

(2) Die Gewinnspielteilnehmer geben mit der Teilnahme ihr Einverständnis, dass die Einsendungen im Rahmen des Gewinnspiels von der Autohof Strohofer GmbH z.B. bei der Auslosung, der Gewinnabwicklung und bei der Präsentation der Teilnehmereinsendungen in Onlinemedien (z.B. auf der Website oder auf Facebook) und Offlinemedien (z.B. im Printbereich) und durch sämtliche bekannte Nutzungsarten verbreitet, genutzt und auf alle anderen Weisen öffentlich und Dritten zugänglich gemacht werden dürfen. In diesem Zusammenhang ist es der Autohof Strohofer GmbH erlaubt, die eingesendeten Inhalte zu bearbeiten und falls nötig Dritten Nutzungsrechte daran einzuräumen. Diese Einräumung der Nutzungsrechte umfasst auch die Möglichkeit, dass Bildmaterial zum Abruf durch Dritte online zur Verfügung gestellt und dass es archiviert werden kann. Diese Einräumung der Rechte erfolgt unentgeltlich und frei von räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Beschränkungen.

(3) Der Gewinnspielteilnehmer verzichtet auf einen etwaigen Anspruch auf die vollständige Nennung seines Namens und die Urhebernennung aus § 13 UrhG im Zusammenhang mit seinen Gewinnspieleinsendungen.


6. Funktion und Verfügbarkeit des Gewinnspieles

Weder die Funktion noch die Verfügbarkeit des Gewinnspiels können gewährleistet werden. Aufgrund von Zwängen oder äußeren Umständen kann das Gewinnspiel entfernt werden. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die Gewinnspielteilnehmer.
Gründe für ein Entfernen des Gewinnspiels können beispielsweise Entscheidungen oder Regeländerungen durch genutzte dritte Plattformen wie z.B. Facebook sein, aber auch technische Probleme.

7. Haftung

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:
Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.


7.a Zusätzlicher Haftungsausschluss für Reisemängel

Bei Reisegewinnen, bei denen die Autohof Strohofer GmbH Reiseveranstalter ist und der Gewinner eine echte Gegenleistung wie die Zusendung eines Textes, Songs, Fotos oder Videos erbracht hat, gilt zusätzlich zu Punkt 7 Folgendes:

Die vertragliche Haftung der Autohof Strohofer GmbH für Schäden, welche keine Körperschäden sind beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis,
- soweit ein Schaden der Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Autohof Strohofer GmbH herbeigeführt wurde
- soweit die Autohof Strohofer GmbH für einen Schaden, der dem Reisenden entsteht, nur aufgrund eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist (z.B. Hotel oder Fluggesellschaft).

Die Autohof Strohofer GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen für den Reisenden erkennbar kein Bestandteil der Reiseleistungen der Autohof Strohofer GmbH sind. Dies gilt aber nicht, wenn für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.

Lediglich klarstellend weisen wir darauf hin, dass eine Haftung der Autohof Strohofer GmbH für Reisemängel ohnehin ausgeschlossen ist, insofern diese nicht als Reiseveranstalter auftritt (also keine Gesamtheit von Reiseleistungen in eigener Verantwortung zusammenstellt, sondern lediglich einen Vertrag mit einem dritten Reiseveranstalter vermittelt oder vom Gewinner keine nennenswerte Leistung erbracht werden musste, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können).


8. Datenschutzhinweise

Bitte beachten Sie die Datenschutzrichtlinien der Autohof Strohofer GmbH.
Die Autohof Strohofer GmbH erhebt und gebraucht personenbezogene Daten der Gewinnspielteilnehmer ausschließlich, soweit diese es eingewilligt haben oder es anderweitig laut Gesetz erlaubt ist. Weiteres dazu ist in den speziellen Teilnahmebedingungen des jeweiligen Gewinnspiels erläutert.


9. Bedingungen und Hinweise von dritten Plattformen

Insofern das Gewinnspiel oder der Wettbewerb über eine dritte Plattform wie z.B. Facebook, Google Plus, Instagram oder Twitter angeboten wird, gelten folgende Teilnahmebedingungen:

Das Verhältnis zwischen der Autohof Strohofer GmbH, den Gewinnspielteilnehmern und der dritten Plattform wird durch die Datenschutzregeln und die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers bestimmt (z.B. https://de-de.facebook.com/privacy/explanation und http://www.facebook.com/terms.php).
Die Teilnehmer des Gewinnspiels oder des Wettbewerbs können keine Ansprüche geltend machen gegenüber der dritten Plattform, welche im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel oder dem Gebrauch der Gewinnspielapplikation entstehen.
Die Gewinnspielteilnehmer erkennen an, dass weder das Gewinnspiel, noch die Gewinnspielapplikation von der dritten Plattform unterstützt, gesponsert oder organisiert wird oder in Verbindung zu der dritten Plattform steht.
Daten und Informationen, welche durch die Teilnahme am Gewinnspiel oder den Gebrauch der Gewinnspielapplikation durch die Teilnehmer erhoben oder mitgeteilt werden, werden der Autohof Strohofer GmbH und nicht der dritten Plattform zur Verfügung gestellt.
Alle Hinweise und Anfragen in Bezug auf das Gewinnspiel sind an die Autohof Strohofer GmbH zu richten – und nicht an die dritte Plattform.

 

10. Sonstige rechtliche Hinweise

Die Autohof Strohofer GmbH behält sich das Recht vor, bestimmte Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, welche sich z.B. durch Manipulation Vorteile verschaffen oder sich nicht erlaubter Hilfe bedienen.

Die Autohof Strohofer GmbH kann solche Personen auch nachträglich vom Gewinnspiel ausschließen, Gewinne aberkennen oder zurückfordern und ist hier in der Beurteilung frei.

Sollten vereinzelte Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, dann berührt diese Unwirksamkeit die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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